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Aufnahmeverfahren

Die Anmeldung zum Schuljahr 2024/2025 ist abgeschlossen

Holzbläser vor der Villa Rothermund

Bewerbungen sind erst wieder zum Schuljahr 2025/26 möglich. Die Termine der Eignungsprüfungen werden dann auf unserer Internetseite veröffentlicht. Bis dahin wünschen wir allen, die sich für eine Ausbildung am Landesmusikgymnasium interessieren, eine gute Zeit - und würden uns freuen, Euch und Sie bei unseren Konzerten begrüßen zu können!

 

Für die Aufnahme an das Sächsische Landesgymnasium für Musik gelten besondere Bedingungen, die sich nach den Regeln für die Aufnahme an Schulen mit vertiefter Ausbildung (SOGYA §4) richten.

Schüler bewerben sich in einer Eignungsprüfung, die neben den Fähigkeiten auf dem Instrument, allgemeiner Musikalität auch die gymnasialen Leistungen berücksichtigt. Die zur Verfügung stehenden Plätze werden in Abhängigkeit von Instrument, Klassenstufe und Internatskapazität vergeben. Der Einstieg ist in alle Klassen bis Klasse 11 möglich. Die Eignungsprüfung besteht aus drei Teilen - Vorspiel auf dem Instrument bzw. Vorsingen, Musikalitätstest und dem Interview zur gymnasialen Eignung - und wird an einem Termin abgelgt.  

Hinweise für Schüler der Klasse 4:  Bewerber für Klasse 5 müssen das Original der Bildungsempfehlung zum Termin der Eignungsprüfung vorlegen. Sofern eine Aufnahme nicht erfolgt, erhalten sie das Original binnen einer Wochenfrist zurück und können sich an einem anderen Gymnasium bewerben. Gemäß der VwV Bedarf  werden sie vom aufnehmenden Gymnasium genauso behandelt wie Schüler, die ihre Bildungsempfehlung zum ersten Termin abgegeben haben.

Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen bereitzuhalten:

  • Vorspielprogramm / Repertoire
  • Kopie der Klaviernoten, falls ein Korrepetitor benötigt wird
  • künstlerischer Lebenslauf
  • Kopie des letzten Schuljahreszeugnisses
  • Bewerber für Klasse 5: Bildungsempfehlung (kann nachgereicht werden)
  • Empfehlung des Instrumentallehrers-/Gesangslehrers
  • bei ausländischen Bewerbern Deutsch - Sprachzertifikat
    (Level B1 für die Sekundarstufe 1, Level B2 für die Sekundarstufe 2)

Vorausgesetzt wird ein dem Alter entsprechender musikalischer und technischer Entwicklungsstand. Neben dem Prüfungsvorspiel kann auch ein kurzer Probeunterricht stattfinden. Für die einzelnen Instrumente finden Sie nebenstehend spezifizierte Anforderungen.

Das Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Es soll den Pädagogen Aufschluss geben über Motivation, bisherige Persönlichkeitsentwicklung und mögliche Perspektiven der Jugendlichen. Die Bewerber und ihre Eltern haben natürlich auch Gelegenheit, noch offene Fragen zur Schule und Ausbildung zu klären.

Die gymnasiale Eignung wird anhand vorgelegten der Zeugnisse nachgewiesen. Es gelten die allgemeinen Vorschriften zum Besuch des Gymnasiums (vgl. Schulordnung Gymnasium und Abitur, SOGYA)

Getestet werden Hörvermögen, gesangliche Fähigkeiten und rhythmisches Verständnis sowie Grundlagen der Notenlehre.


Die Feststellung musiktheoretischen Wissens dient vor allem auch dazu, die Unterrichtsgruppen im Fach Musiklehre später möglichst leistungshomogen zusammenzusetzen.

Übungsempfehlungen zur Aufnahme in Klasse 5:

  • nachsingen / nachspielen von Tönen / Tonpaaren / kurzen Tonfolgen
  • Töne vom Klavier in verschiedenen Lagen schnell "aufnehmen" (singen)
  • rhythmische Motive nachklopfen / weiterspinnen
  • Unterschiede hören:
    • Moll / Dur
    • Tonschritt / Tonsprung (Intervallkenntnis)
    • Melodieverläufe auf- und abwärts
  • Sicherheit im Umgang mit dem Notensystem
  • Lage der Halbtonschritte erkennen
  • schnelles Erkennen der Notennamen mit und ohne Vorzeichen
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